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Wer wir sind
Wer wir sindDie Internationale Organisation für Migration (IOM) gehört zum System der Vereinten Nationen und ist die führende zwischenstaatliche Organisation, die sich seit 1951 für eine menschenwürdige und geordnete Migration zum Wohle aller einsetzt. Sie hat 175 Mitgliedsstaaten und ist in über 100 Ländern vertreten. Österreich ist IOM im Jahr 1952 beigetreten.
Über uns
Über uns
IOM Global
IOM Global
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Unsere Arbeit
Unsere Arbeit
Als führende zwischenstaatliche Organisation, die sich seit 1951 für eine menschenwürdige und geordnete Migration einsetzt, spielt IOM eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Agenda 2030. IOM unterstützt in verschiedenen Interventionsbereichen, die humanitäre Hilfe und nachhaltige Entwicklung miteinander verbinden.
In Österreich analysiert IOM nationale Migrationsthemen und neue Trends, um Projekte und Programme zu entwickeln und umzusetzen.Was wir machen
Was wir machen
Übergreifend (Global)
Übergreifend (Global)
- Daten und Forschung
- Mitmachen
- 2030 Agenda
Resettlement ist ein Instrument der internationalen Solidarität und Lastenteilung, um eine dauerhafte Lösung für Flüchtlinge zu finden, die aufgrund von Verfolgung weder in ihr Herkunftsland zurückkehren noch in dem Erstzufluchtsland bleiben können.
IOM wurde im Jahr 1951 gegründet, um die nach dem zweiten Weltkrieg vertriebenen Europäer/innen beim Resettlement zu unterstützen. Seit sechs Jahrzehnten bietet IOM notwendige Hilfestellung beim Resettlement von Flüchtlingen, allein in den letzten zehn Jahren organisierte IOM das Resettlement von 892.243 Flüchtlingen aus 186 verschiedenen Orten weltweit.
Fallbearbeitung
IOM unterstützt bei der Fallbearbeitung Flüchtlinge bei der korrekten und vollständigen Antragstellung und Regierungen bzw. deren zuständige Auswahlbehörde, indem detaillierte und objektive Informationen in standardisierter Form zur Verfügung gestellt werden, um Interviews und den Auswahlprozess zu vereinheitlichen.
Beurteilung des allgemeinen Gesundheitszustandes, sowie der Reise- bzw. Flugtauglichkeit
Die Beurteilung des Gesundheitszustandes stellt sicher, dass die Flüchtlinge reisetauglich sind und die medizinischen Anforderungen des Aufnahmelandes erfüllt werden. Grundlage der Gesundheitsuntersuchungen bildet die nationale Gesetzgebung und/oder die „Best Practices“ des Aufnahmelandes. Die Beurteilung des Gesundheitszustandes kurz vor der Abreise gewährleistet, dass die Flüchtlinge sicher und würdig reisen, reisetauglich sind, falls notwendig entsprechende Unterstützung erhalten und keine Gefahr für Mitreisende oder Personen im Aufnahmeland darstellen.
Kulturelle Orientierung vor der Abreise/Integration
Bei kulturellen Orientierungstrainings erhalten die Flüchtlinge bereits vor der Abreise praktische Informationen über ihr Aufnahmeland, damit sie sich ein realistisches Bild von den Lebensumständen machen können und sich besser in der neuen Heimat zurechtfinden. Zu den behandelten Themen zählen Unterbringung, Sozial-, Gesundheits- und Bildungssystem; der Umgang mit Geld, die Rolle der Abwicklungsdienstleister, kulturelle Werte und Verhaltensweisen, Rechte und Pflichten usw. Die Flüchtlinge werden zudem gezielt auf die Flugreise und die zu erwartende Situation am Flughafen (z.B. im Transitbereich, oder bei der Ankunft) vorbereitet.
Organisation und Durchführung der Reise
Die IOM Abteilung für operative Maßnahmen und Flughafenassistenz stellt sicher, dass Flüchtlinge auch aus den entlegensten Regionen sicher an ihr Ziel im Aufnahmeland kommen. Dabei unterstützt IOM Flüchtlinge, die unter der Schirmherrschaft von IOM reisen, unter anderem durch: die Beschaffung fehlender Reisedokumente, die Organisation der Flugbuchung inklusive des Transports zum Flughafen, die Unterstützung beim Check-in und bei den Ausreiseformalitäten am Flughafen, die Bereitstellung operativer/medizinischer Begleitung; sowie durch die Unterstützung im Transitbereich bzw. bei der Ankunft im Zielland und bei den damit verbundenen Einreiseformalitäten.
- Material
- Abgeschlossenes Projekt
- Kontakt
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IOM Österreich, Operations Unit
+43 (0) 1 585 33 22