Identifizierung von (potentiellen) Betroffenen des Menschenhandels im österreichischen Asylverfahren

Es ist heute bekannt, dass sich Betroffene des Menschenhandels im österreichischen Asylverfahren befinden. In vielen Fällen bleiben Betroffene jedoch unerkannt – beispielsweise da sie sich nicht selbst als „Opfer“ sehen beziehungsweise zu erkennen geben oder Personen in ihrer Umgebung die Menschenhandelssituation nicht wahrnehmen.

Aus diesem Grund führt das IOM Landesbüro für Österreich das Projekt IBEMA II durch, welches auf eine erhöhte Erkennungsrate von Betroffenen im Asylverfahren abzielt. Das Projekt wird vom Europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds sowie dem Österreichischen Bundesministerium für Inneres kofinanziert und läuft von 1. Juli 2015 bis 31. Dezember 2016.

 Aktivitäten

Den Kern des Projekts bilden Schulungen, bei denen Mitarbeiter/innen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Richter/innen des Bundesverwaltungsgerichts, Betreuer/innen der Firma ORS Service GmbH und Rechtsberater/innen der vom BM.I beauftragten Rechtsberatungsorganisationen auf die Erkennung von (potentiellen) Betroffenen des Menschenhandels sensibilisiert werden. Diese Personen stehen in unmittelbarem Kontakt mit Asylsuchenden und haben daher die Möglichkeit, Situationen von Menschenhandel zu identifizieren und auf weiterführende Hilfestellungen und Schutzmöglichkeiten zu verweisen.

Insgesamt werden 20 Trainings in allen Bundesländern Österreichs im Rahmen des Projekts angeboten. Die Schulungen werden gemeinsam mit dem UNO Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR), dem Bundeskriminalamt, der LEFÖ Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels, dem Männergesundheitszentrum und dem Kinderschutzzentrum „Drehscheibe“ der Stadt Wien abgehalten.

Eine Broschüre, die einen Überblick über die Thematik darstellt und einige Indikatoren von Menschenhandel anbietet, wird für die SchulungsteilnehmerInnen bereitgestellt.

Des Weiteren fand im Zuge des Projekts eine Studienreise in die Schweiz statt, um den direkten Austausch zwischen den österreichischen und schweizerischen Behörden und Institutionen im Asylverfahren zu ermöglichen. Da auch die Schweiz seit Kurzem bewusstseinsbildende Maßnahmen implementiert, um die Identifizierungsrate von Betroffenen des Menschenhandels im Asylverfahren zu erhöhen, war es ein bereichernder Austausch für beide Seiten.

Das Projekt baut auf einem Pilotprojekt auf, welches von 1. April bis 31. Dezember 2014 implementiert wurde.

Materialien

Broschüre "Erkennung von Betroffenen im Asylverfahren"

Kontakt

Katie Klaffenböck, M.A.

kklaffenboeck@iom.int

+43 (0)1 585 33 22 46

 

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Dieses Projekt wurde durch den Europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Österreichische Bundesministerium für Inneres kofinanziert.