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IOM, UNHCR und UNICEF: Dringender Handlungsbedarf für Obsorge ab Tag 1

Toys for unacoompanied minors.

Appell der UN-Hilfsorganisationen an Landes-Kinder- und Jugendreferent*innen angesichts mehr als 1000 unbegleiteter Minderjähriger in Bundesbetreuung

Wien, 05. Oktober 2022

Anlässlich der Landes-Kinder- und JugendreferentInnen-Konferenz am 6. und 7. Oktober 2022 in Graz appellieren das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF und die Internationale Organisation für Migration IOM einmal mehr, Obsorge ab Tag 1 für unbegleitete Kinder und Jugendliche, die nach Österreich geflüchtet sind, gesetzlich zu verankern.

Die Zeit dafür drängt und die nötigen Schritte sollten angesichts der aktuellen Situation schnellstmöglich in die Wege geleitet werden. Denn laut UNHCR vorliegenden Informationen befinden sich derzeit mehr als 1000 unbegleitete Kinder und Jugendliche in Unterkünften des Bundes, wo eine adäquate Unterbringung und Betreuung kaum mehr gewährleistet werden kann.

Zudem hat eine parlamentarische Anfragebeantwortung gezeigt, dass allein von Jänner bis Juli 2022 über 5.000 unbegleitete Kinder und Jugendliche aus staatlicher Betreuung verschwunden sind.

„Die stark gestiegene Zahl an unbegleiteten Kindern und Jugendlichen, die in großen Unterkünften wie der Betreuungsstelle Traiskirchen untergebracht sind oder spurlos verschwinden, ist ein Alarmsignal! Es besteht dringender Handlungsbedarf. Eine entsprechende Entscheidung der zuständigen LandesreferentInnen bei der dieswöchigen Konferenz wäre ein wichtiger Schritt in diese Richtung“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.

Die schnelle Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist auch im aktuellen Regierungsprogramm vorgesehen. Auch die Kindeswohlkommission hat wiederholt auf die derzeit bestehende Schutzlücke hingewiesen und für die Obsorge von Beginn an plädiert.

„Kinder und Jugendliche zählen zu einer besonders vulnerablen Gruppe. Auch die Kindeswohlkommission hat in ihrem Bericht auf die Wichtigkeit von Obsorge ab Tag 1 hingewiesen. Die rasche Bestellung qualifizierter Obsorgeberechtigter würde auch das Risiko von Kinderhandel maßgeblich minimieren“, so Marian Benbow Pfisterer, Leiterin von IOM Österreich.

Aktuell sind Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die ohne Eltern nach Österreich kommen, am Anfang ihrer Asylverfahren weitgehend auf sich alleine gestellt. So haben sie bei rechtlichen Fragen jenseits des Asylverfahrens keinerlei Unterstützung. Erst wenn sie in einer Betreuungseinrichtung eines Bundeslandes aufgenommen werden, wird die Kinder- und Jugendhilfe in der Regel aktiv. Das dauert aktuell meist Monate.

UNICEF Österreich Geschäftsführer Christoph Jünger betont: „Die Kinderrechte laut der UN-Kinderrechtskonvention sind zu jeder Zeit und für jedes Kind gültig. Wir sind sehr besorgt über die derzeitige Situation. Wir bitten und appellieren an alle Verantwortlichen, diese Kinder und Jugendlichen nicht im Stich zu lassen und jetzt zu handeln“.

 

Rückfragehinweis:

IOM Österreich
Alexander Spiegelfeld
01 585 33 22 10
aspiegelfeld@iom.int

UNHCR Österreich
Marie-Claire Sowinetz
01 260 60 3028
sowinetz@unhcr.org

 

UNICEF Österreich
Lisa Heidegger-Haber
01 879 21 91 45
haber@unicef.at