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Wer wir sind
Wer wir sindDie Internationale Organisation für Migration (IOM) gehört zum System der Vereinten Nationen und ist die führende zwischenstaatliche Organisation, die sich seit 1951 für eine menschenwürdige und geordnete Migration zum Wohle aller einsetzt. Sie hat 175 Mitgliedsstaaten und ist in über 100 Ländern vertreten. Österreich ist IOM im Jahr 1952 beigetreten.
Über uns
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IOM Global
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Unsere Arbeit
Unsere Arbeit
Als führende zwischenstaatliche Organisation, die sich seit 1951 für eine menschenwürdige und geordnete Migration einsetzt, spielt IOM eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Agenda 2030. IOM unterstützt in verschiedenen Interventionsbereichen, die humanitäre Hilfe und nachhaltige Entwicklung miteinander verbinden.
In Österreich analysiert IOM nationale Migrationsthemen und neue Trends, um Projekte und Programme zu entwickeln und umzusetzen.Was wir machen
Was wir machen
Übergreifend (Global)
Übergreifend (Global)
- Daten und Forschung
- Mitmachen
- 2030 Agenda
Neue EMN-Studie zum Thema unrechtmäßige Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Österreich
Migration im Kontext von Irregularität ist ein viel diskutiertes Thema in der EU. Eine neue Studie des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN) Österreich widmet sich diesem wichtigen Thema aus der Perspektive der unrechtmäßigen Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Österreich im Zeitraum 2017-2023. Die Studie gibt einen Überblick über Risikobereiche und aktuelle Trends. Außerdem werden Maßnahmen zur Verhinderung und Identifizierung von unrechtmäßiger Beschäftigung analysiert.
Die Analyse zeigt, dass die unrechtmäßige Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Österreich eine komplexe Herausforderung darstellt. Sie steht in engem Zusammenhang mit Themen wie dem Zugang zum Arbeitsmarkt, wirtschaftlichen Entwicklungen, Fortschritt der digitalen Technologien und Ausbeutung von Arbeitskräften.
Hinsichtlich des Umfangs und der betroffenen Gruppen zeigt die Studie, dass die unrechtmäßige Beschäftigung früher hauptsächlich EU-Bürger:innen und nur in geringem Maße Drittstaatsangehörige betraf, wohingegen sich dieser Trend nun umgekehrt hat. Trotz gleicher Rahmenbedingungen und gleichem Umfang der Kontrolltätigkeit sind die Zahl und der Anteil der identifizierten Fälle von mutmaßlich unrechtmäßig beschäftigten Drittstaatsangehörigen seit 2017 deutlich gestiegen.
Die Studie weist auch auf zentrale Herausforderungen hin, wie die grenzüberschreitende Durchsetzung von Sanktionen für Arbeitgeber:innen oder die Geltendmachung von Rechten durch betroffene Migrant:innen. Was Letzteres betrifft, so sieht das österreichische Recht vor, dass ausländische Staatsangehörige gegenüber ihren Arbeitgeber:innen die gleichen Rechte haben, unabhängig davon, ob sie einen gültigen Arbeitsvertrag haben oder nicht. Darüber hinaus haben unrechtmäßig beschäftigte Drittstaatsangehörige Zugang zu denselben Unterstützungsleistungen der Arbeiterkammer und können dieselben Beschwerdemechanismen wie österreichische Arbeitnehmer:innen in Anspruch nehmen — unabhängig davon, ob sie sich regelmäßig oder irregulär in Österreich aufhalten. Wie die Studie zeigt, besteht jedoch ein zentrales Problem darin, dass Menschen in prekären und/oder unrechtmäßigen Beschäftigungsverhältnissen ihre Rechte zwar kennen, sie aber oft nicht geltend machen. In diesem Zusammenhang ist es von Bedeutung, dass ausländische Arbeitnehmer:innen zwar nicht für unrechtmäßige Beschäftigung bestraft werden können, da es in der Verantwortung der Arbeitgeber:innen liegt, die Rechtmäßigkeit der Beschäftigung sicherzustellen, es jedoch zu fremdenrechtlichen Konsequenzen kommen kann.
Ein niederschwelliger Zugang zu Informationen, wie die Integration von Informationen über Rechte in Sprachkurse für Migrant:innen, wird wiederum als bewährte Praxis angesehen.
Die Studie ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar und kann hier abgerufen werden.
Das EMN (Europäische Migrationsnetzwerk) Österreich wird von der Europäischen Unuion und dem österreichischen Bundesministerium für Inneres finanziert.