Migration ist heute mehr denn je kein lineares Phänomen, das mit der Auswanderung beginnt und mit der dauerhaften Ansiedlung in einem neuen Land endet. Vielmehr ist Migration zunehmend multidirektional und kann sowohl die temporäre oder dauerhafte Rückkehr in die Herkunftsländer, eine zirkuläre Migration zwischen zwei oder mehr Ländern oder die Weiterwanderung in andere Länder beinhalten. Die Rückkehr von Migrant:innen in ihre Herkunftsländer oder Drittländer und ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaften und Gemeinschaften, die sie aufnehmen, ist somit ein natürliches Phänomen internationaler Mobilität. 

Der Zugang von IOM: Sichere und würdevolle Rückkehr und nachhaltige Reintegration

IOM agiert bei all ihren Aktivitäten und Programmen im Bereich Rückkehr und Reintegration unter Berücksichtigung des Völkerrechts, einschließlich des internationalen Migrationsrechts und der Menschenrechtsnormen. Darüber hinaus handelt IOM als assoziierte Organisation der Vereinten Nationen im Geiste der Charta der Vereinten Nationen und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. 

Eine sichere und würdevolle Rückkehr und eine nachhaltige Reintegration sind unverzichtbare Bestandteile eines umfassenden Migrationsmanagements. Programme zur unterstützten freiwilligen Rückkehr und Reintegration (Assisted Voluntary Return and Reintegration, AVRR) zielen darauf ab, Migrant:innen zu unterstützen, die nicht in Aufnahme- oder Transitländern bleiben können oder wollen und in ihre Herkunftsländer zurückkehren möchten. 

Aufbauend auf langjähriger Erfahrung und einem globalen Netzwerk von Büros und Partner:innen reichen die AVRR-Aktivitäten von IOM von der Vorbereitung der Rückreise bis hin zur Bereitstellung von Reintegrationshilfe in den Herkunftsländern. Die Programme fördern zudem den internationalen Dialog und die Zusammenarbeit zwischen Aufnahme- und Herkunftsländern.  

Die Hauptbegünstigten der Rückkehr- und Reintegrationsunterstützung von IOM sind irreguläre Migrant:innen, reguläre Migrant:innen, Asylsuchende, die sich entscheiden, ihre Ansprüche nicht weiterzuverfolgen, oder die keinen internationalen Schutz benötigen, sowie Migrant:innen in vulnerablen Situationen, wie Betroffene von Menschenhandel, unbegleitete und/oder von ihren Eltern getrennte Kinder, ältere Migrant:innen, Personen mit unterschiedlicher sexueller Orientierung,  Geschlechtsidentität, Geschlechterausdruck und Geschlechtsmerkmalen oder Migrant:innen mit gesundheitlichen Bedürfnissen sowie gestrandete Migrant:innen in Aufnahme- oder Transitländern.

Das Video Eine Rückkehr mit Würde, eine Chance zu Hause gibt einen leicht verständlichen Einblick in den Rückkehr- und Reintegrationsprozess.

 

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.iom.int/return-and-reintegration.

Rückkehr- und Reintegrationsaktivitäten in Österreich

IOM Österreich setzt Rückkehr- und Reintegrationsaktivitäten in enger Abstimmung mit der österreichischen Regierung und relevanten Stakeholdern um und begleitet Migrant:innen während des gesamten Prozesses. 

In der Vergangenheit hat IOM Österreich Reintegrationsaktivitäten in Afghanistan, Georgien, Republik Moldau, Nigeria, Pakistan, der Tschetschenischen Republik der Russischen Föderation, der Islamischen Republik Iran, dem Kosovo* und Tunesien angeboten. Informationen zu abgeschlossenen Projekten finden Sie hier.

Die tatsächliche, derzeitige Verfügbarkeit von Unterstützungsangeboten hängt von der Finanzierung der jeweiligen Projekte und deren Inhalten sowie den Strukturen in den Herkunftsländern ab. Welche Leistungen im laufenden Projekt zur Verfügung stehen, finden Sie auf der RESTART IV Projektwebsite.

Weitere Informationen zur freiwilligen Rückkehr aus Österreich finden Sie auch unter Rechts- und Rückkehrberatung in Österreich

Kontakt

Internationale Organisation für Migration (IOM)
Landesbüro für Österreich
Nibelungengasse 13/4
1010 Wien

Für Fragen zu freiwilliger Rückkehr:
Abteilung für Operative Maßnahmen
Tel: +43 1 585 3322 16
E-Mail: ovienna@iom.int

Für Allgemeines und Fragen zu Reintegration:
Abteilung für unterstützte freiwillige Rückkehr und Reintegration
Tel: +43 1 585 33 22 35
E-Mail: avrr.vienna@iom.int
 

*Der Verweis auf Kosovo ist im Sinne der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu verstehen.