Jede:r achte Migrant:in ist ein Kind. Minderjährige Migrant:innen stellen daher einen signifikanten Prozentsatz aller Flüchtlinge und Migrant:innen weltweit dar. Ca. 161.000 Kinder haben im Jahr 2017 (bis September) Asylanträge in der Europäischen Union eingereicht, was einem Drittel aller Asylanträge in diesem Jahr entspricht. Rund 25.600 dieser Kinder waren unbegleitet.

In Österreich haben im Jahr 2017 1.751 unbegleitete minderjährige Migrant:innen Asyl beantragt. Es gibt auch getrennte Kinder, die internationalen Schutz suchen, also Kinder die nicht von ihren Eltern, sondern von anderen Familienmitgliedern begleitet werden. Es haben auch nicht alle minderjährigen Migrant:innen Asyl beantragt.

Unabhängig von ihrem Status und ob und von wem sie begleitet werden oder nicht, sind sie zu allererst Kinder, deren Rechte respektiert und geschützt werden müssen.

Der Zugang von IOM

Im Einklang mit der zunehmenden Beachtung der Migration von Kindern als Teil eines größeren Phänomens der Familienmigration, der transnationalen Familien und der Familienzusammenführung hat sich die Arbeit von IOM im Hinblick auf die Unterstützung von Kindern in Migration beträchtlich ausgeweitet, vor allem für diejenigen, die unbegleitet sind.

IOM arbeitet im Rahmen des zuständigen internationalen Rechtsrahmens für den Schutz von Migrant:innen und Kindern, insbesondere im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention. IOM widmet sich dem Wohlergehen von minderjährigen Migrant:innen und der Beachtung ihres Kindeswohls.

Im Anschluss an die New York Declaration for Refugees and Migrants vom September 2016 und den Beginn von intergouvernementalen Verhandlungen hinsichtlich des Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration, und da minderjährige Migrant:innen die verwundbarsten Migrant:innen sind - sie laufen unter anderem Gefahr,gehandelt oder ausgebeutet zu werden - unterstützt IOM die Schaffung eines zusätzlichen Global Compact, der darauf abzielt, Grundsätze und freiwillige Richtlinien zum Schutz von minderjährigen Migrant:innen zu erstellen. In Übereinstimmung mit der 2030 Agenda for Sustainable Developement trägt IOM dazu bei, Lücken im internationalen Schutz von minderjährigen Migrant:innen zu identifizieren, indem sie Staaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu den Sustainable Development Goals (SDGs) und relevanten Zielen im Zusammenhang mit dem allgemeinen Wohlergehen von minderjährigen Migrant:innen unterstützt.

Die Programme von IOM thematisieren die individuellen Bedürfnisse der Kinder; sie umfassen Schutzmaßnahmen und befürworten einen besseren Kinderschutz und eine kindgerechte Migrationspolitik.

IOM ist bestrebt, die Grundsätze der Nichtdiskriminierung, des Wohls des Kindes, der Einheit der Familie und der Kinderbeteiligung in all ihren Aktivitäten zu berücksichtigen; die meisten Programme von IOM für Kinder und Jugendliche fallen unter die folgenden sechs Säulen:

  • Daten und Forschung
  • Policy und Advocacy
  • Schutz und Unterstützung
  • Aufbau von Kapazitäten
  • Prävention
  • Kinderschutz in Krisenbewältigung

Minderjährige Migrant:innen in Österreich

Im Einklang mit dem globalen Ansatz von IOM beteiligt sich und führt das Landesbüro für Österreich verschiedene Aktivitäten aus, die minderjährige Migrant:innen betreffen und die auf den österreichischen Kontext zugeschnitten sind, indem Fachwissen und Unterstützung für nationale relevante Kinderschutzakteure angeboten wird. Darüber hinaus arbeitet IOM mit verschiedenen relevanten Akteuren – darunter UNHCR und UNICEF – zusammen, um die Rechte von minderjährigen Migrant:innen zu schützen.

Die Abteilung zur Bekämpfung von Menschenhandel führt derzeit ein Projekt zum Kinderschutz durch, das ein spezielles Training für verschiedene Akteure, die sich mit minderjährigen Migrant:innen befassen, anbietet, um die „Frontline Responder“ für das Thema Kinderhandel zu sensibilisieren, Bewusstsein für die Schwierigkeiten bei der Identifizierung von Kinderhandel zu schaffen, und sie zu befähigen, ihre Aufgaben kinderfreundlich zu erfüllen und stets im besten Interesse des Kindes zu handeln.

IOM Österreich setzt sich auch für die Wahrung der Rechte von Kindern während der AVRR-Verfahren ein: Kein Kind sollte freiwillig zurückkehren ohne eine angemessene Kindeswohleinschätzung und -bestimmung. In diesem Sinn unterstützt die Abteilung für unterstützte freiwillige Rückkehr (Assisted Voluntary Return and Reintegration, AVRR) durch die Erhebung der familiären Situation diejenigen, die für die Einzelfallbestimmung verantwortlich sind, ob eine freiwillige Rückkehr dem Kindeswohl entspricht. In manchen Fällen kann die AVRR Abteilung auch Reintegrationshilfe für minderjährige Migrant:innen leisten, die in ihr Herkunftsland oder in ein anderes Land zurückkehren, wo sie sich rechtmäßig aufhalten können.

Die Integrationsabteilung bietet Kapazitätsaufbau in dem Bereich Pflegefamilien für unbegleitete minderjährigen Flüchtlinge.
 

Derzeit implementiert das IOM Landesbüro für Österreich Projekte mit Schwerpunkt auf Kinderrechte und Schutz durch Kapazitätenaufbau und institutionelle Unterstützung u.a. durch Erhebung der familiären und sozialen Situation unbegleiteten Minderjähriger als Teil der Kindeswohlprüfung.

Neben der Implementierung spezifischer Projekte ist das IOM Landesbüro für Österreich aktiv in der Bewusstseinsbildung und der Vernetzung mit relevanten Stakeholdern, insbesondere in den Bereichen Integration und kulturelle Orientierung, Forschung, Familienzusammenführung und freiwillige Rückkehr unbegleiteter Minderjähriger.

Material
Kontakt

Andrea Götzelmann-Rosado
Focal Point für minderjährige Migrant:innen
Internationale Organisation für Migration (IOM)
Landesbüro für Österreich
Nibelungengasse 13/4
1010 Wien

Tel: +43 1 585 33 22 22
E-Mail: agoetzelmann@iom.int